
KMF SANIERUNG NACH TRGS 521
Bei Abbruch- Demontage- und Umbauarbeiten stößt man immer wieder auf KMF-Produkte in Gebäuden und Anlagen. Für die Demontage und Entsorgung sind die Sicherheitsvorschriften, welche in der TRGS 521 detailliert dargelegt werden, einzuhalten.
Wir verfügen über den Sachkundenachweis für künstliche Mineralfasern und gewährleisten Ihnen eine fachgerechte Demontage und Entsorgung dieser Schadstoffe.